1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden für alle mit der Firma Trevi Coliseum Srl (Verkäufer) geschlossenen Kaufverträge erstellt, mit Ausnahme von Sonderregelungen, die von den Auftragnehmern schriftlich vereinbart werden müssen.

 

1.2 Ausnahmen oder zusätzliche Bedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich festgelegt wurden.

 

2. Bestellungen

 

2.1 Auf die Bestellungen, die von Vertretern und/oder Hilfspersonen des Verkäufers aufgenommen wurden oder die auf einem anderen Weg beim Verkäufer eingegangen sind, folgt die Sendung – per Fax oder E-Mail -des Bestellvorschlags an den Käufer, der die Vertragsbedingungen, die als Kaufvertrag verbindlich sind, enthält. Es wird davon ausgegangen, dass die vollständige Lieferung der bestellten Produkte immer nach dem Ermessen des Verkäufers liegt.

 

2.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ausführung von Produktbestellungen bei Nichtzahlung früherer Lieferungen auszusetzen und/oder ganz oder teilweise zu stornieren. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge auszusetzen und / oder zu stornieren, wenn die Ausführung durch ein von seinem Willen unabhängiges unvorhersehbares Hindernis, wie z. B. Streik, Feuer, Unruhen und Revolutionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, Pandemien, Verzögerungen seiner Lieferanten bei der Lieferung von Rohstoffen, fertigen oder halbfertigen Bauteilenunmöglich oder unangemessen belastend wird.

 

3. Lieferbedingungen

 

3.1 Vom Verkäufer angegebene Liefertermine gelten nur als Richtwerte. Mit der Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Käufer, dass Lieferzeiten kein wesentliches Element sind, und verzichtet auf einen Anspruch auf Entschädigungwegen Lieferverzögerungen oder Stornierung der Bestellung.

 

4. Rückgabe und Versand – Reklamationen

 

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Verkauf ab Werk (Incoterms 2010), Località Villanova, Zona Industriale 19 / c, 32013 Longarone, Belluno, Italien, und dies geschieht auch, wenn vereinbart wird, dass die Lieferung oder ein Teil davon vom Verkäufer erledigt wird.

 

4.2 Sofern der Verkäufer nicht andere Bedingungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert (i) und in dem Moment, in dem der Verkäufer die verpackten Produkte für den Transport ordnungsgemäß an einen Spediteur übergibt, geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte auf den Käufer über.(ii) ) Alle vom Verkäufer auf Ersuchen des Käufers mit den Spediteuren oder Versendern in Bezug auf die Sendung getroffenen Bestimmungen werden ausschließlich im Auftrag des Käufers auf Kosten und Gefahr des Käufers umgesetzt.

 

4.3 Reklamationen bezüglich des Zustands der Verpackung, der Menge, der Anzahl oder der äußeren Merkmale der Produkte müssen bei Vermeidung des Anspruchsverlustes sofort beim Beförderer im Transportdokument angefochten und dem Verkäufer unverzüglich per Fax oder E-Mail, immer bei Vermeidung des Anspruchsverlustes, innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Datum des Eingangs der Produkte mitgeteilt werden. Reklamationen in Bezug auf Mängel, die durch sorgfältige Prüfung nach Erhalt nicht festgestellt werden können (versteckte Mängel), müssen dem Verkäufer, bei Vermeidung des Anspruchsverlustes, innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Feststellung des Mangels und in jedem Fall spätestens zwölf Monate nach der Lieferung per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden .

 

4.4 Es wird davon ausgegangen, dass Beschwerden oder Streitigkeiten den Käufer nicht dazu berechtigen, weder die Zahlungen der umstrittenen Produkte noch die anderer Lieferungenauszusetzen oder zu verzögern.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise für Produkte ab Werk bestimmt, da alle anderen Kosten oder Belastungen zu Lasten des Käufers gehen.

 

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Listenpreis des Verkäufers und / oder ein anderer vereinbarter Preis im Falle der Realisierung eines Hausmarkenprodukts – ohne MwSt – angewendet .Der Preis ist ab dem Datum des Vertragsschlusses gültig und die Zahlung wird nach Erhalt der Rechnung des Verkäufers fällig .

 

5.3 Die Zahlung muss gemäß den Bedingungen, die in der Auftragsbestätigung und / oder auf der Rechnung angegeben sind, erfolgen.

 

5.4 Der Käufer ist dann verpflichtet, die Verzugszinsen gemäß dem Italienischen Gesetzesdekret 231/02 an den Verkäufer ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem die Zahlung unabhängig von der formellen Mitteilung hätte erfolgen sollen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

 

7. Gewährleistung für Mängel

 

7.1 Bei Produktmängeln verpflichtet sich der Verkäufer, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches einzuhalten, sofern diese und ihre Existenz gemäß Art. 4.3 vom Verkäufer selbst festgestellt wurden. Diejenigen Komponenten der Produkte, die aufgrund ihrer Art oder ihres Bestimmungsortes einer Verschlechterung oder Abnutzung unterliegen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

 

7.2 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers darf der Käufer kein Produkt zurückgeben.

 

7.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer oder Dritte, die von ihm verursacht wurden, bei der Verwendung der Produkte leidet, wenn festgestellt wird, dass die Schäden nicht von der Qualität oder den Eigenschaften des Produkts abhängen, sondern von der Wahl vom Käufer vorgenommene Nutzung.

 

7.4 Das Garantierecht des Käufers entfällt, wenn er die Produkte auf eine Weise verwendet, die nicht den Anweisungen des Verkäufers entspricht.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

8.1 Kontroversen, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit verbunden sind oder sich auf die Produkte beziehen, werden ausschließlich dem Urteil des Gerichtshofs von Belluno, Italien, unterworfen; abweichend von dem was oben festgestellt wurde, hat der Verkäufer jedoch immer das Recht, den Streit vor den zuständigen Richter im Büro des Käufers zu bringen.

 

9. Schlussklauseln

 

9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

 

9.2 Eine teilweise oder vollständige Ungültigkeit einer Klausel dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen führt nicht zur Ungültigkeit der gesamten Klausel bzw. derselben allgemeinen Verkaufsbedingungen.

 

9.3 Die Nichtausübung einer vom Verkäufer anerkannten Fakultät bedeutet keinen Verzicht.“